Trotz mehrerer Auflagen des Freiburger Verwaltungsgerichts (= "Hausaufgaben" für die planende Abtteilung 5 des Regierungspräsidiums) wurde erneut nicht korrekt gearbeitet. Deshalb muss die Planung entweder endlich ordentlich gemacht werden und unser Schutz gegeben sein oder der Polderplan muss aufgegebben werden! |