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Trotz mehrerer Auflagen des Freiburger Verwaltungsgerichts

(= "Hausaufgaben" für die planende Abtteilung 5 des Regierungspräsidiums) 

wurde erneut nicht korrekt gearbeitet.

Deshalb muss die Planung entweder endlich ordentlich gemacht werden und unser Schutz gegeben sein oder der Polderplan muss aufgegebben werden!