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Trotz mehrerer Auflagen des Freiburger Verwaltungsgerichts

(= "Hausaufgaben" für die planende Abtteilung 5 des Regierungspräsidiums) 

wurde erneut nicht korrekt gearbeitet.

Deshalb muss die Planung entweder endlich ordentlich gemacht werden und unser Schutz gegeben sein oder der Polderplan muss aufgegebben werden!

Erneuter Gerichtstermin am 18.10.16 beim Verwaltungsgericht Freiburg und mehr....
 
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
 
wir konnten uns im August 2010 wirklich über den Teilerfolg im Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg freuen: Die berechtigten Zweifel am Grundwassermodell des Wasserplaner und den mangelhaften Schutz für die Häuser konnten wir den Richtern nahe bringen!
Das Urteil hatte jedoch einen gewaltigen Haken: Es hat den Baubeginn nicht gestoppt!
Es konnte weitergebaut werden!!!
Deshalb haben verschiedene unserer Mitstreiter fristgerecht Berufung gegen das Freiburger Urteil eingelegt.
Da das Land seine Hausaufgaben vom Freiburger Gericht nicht erledigt hat, verhängte der Verwaltungsgerichtshof im November 2011 den Baustop!
Die Berufungen wurden im September 2013 vom VGH Mannheim abgelehnt, das betrifft nur den Polderraum selbst!
Der Kampf um den Schutz der Ortslagen geht weiter, da die Planer im Dezember 2014 einen neuen Baubeschluss erwirkt haben und wieder bauen dürfen.
Inzwischen haben BI, Gemeinde Schwanau und eine Privatperson erneut Klage erhoben.
Denn mit dem neuen Baubeschluss wurden die Auflagen des Freiburger Gerichtes wieder nicht erfüllt.
Die Begründungsfrist lief bis zum 15.Juli 2015.
Nun findet die nächste Verhandlung am Dienstag, dem 18.10.2016  um 10Uhr15 im Freiburger Gericht statt.
Ihre Ingrid Scharff, 1. Vorsitzende